Wappenverleihung

Hinweis: Wappenbeschreibung auf der Seite „Wappen“.

Der Wappenbrief gilt als verschollen, aber dank der Chronik des Gefreeser Pfarrers Ellrodt (Kapitel „Männer in der Gefreeser Pfarrei gebürtig, die sich durch Gelehrsamkeit auszeichneten, oder wenigstens Gymnasien besuchten“) wissen wir über die genauen Umstände der Wappenstiftung:

Christian Schlenk, Königlicher Pohlnischer und Chursächsischer Legations-Secretär zu Regensburg, Sohn des Gastwirths Daniel Schlenk und geb. d. 14. Juli 1669. […] In den ihn und seinen Brüdern Samuel, Metzgermeister und Johann Adam Schlenk Gastgeber zum goldenen Löwen dahier, vom Kaiser Leopold durch den Kaiserl. Rath und Pfalzgraf von Hopffer ertheilten Wappenbrief, den die Familie noch jetzt besitzt, d. d. Baireuth 28 Febr. 1690 wird derselbe als Studiosus bezeichnet.

Anton C. D. Ellrodt, Gefrees mit seinen im kirchlichen Verbande stehenden Umgebungen (1832)

Christian Schlenk

Christian Schlenk hatte das 1664 gegründete Gymnasium Christian-Ernestinum in Bayreuth besucht. Im Archiv der Schule ist vermerkt, dass er am 4.10.1685 Zeuge einer Schlägerei zwischen zwischen Friedrich Carl von Schlammersdorf, Adam Wolfgang Eber und Johann Conrad Schaller wurde. Die Schüler hatten Degen getragen („die Jungen von Adel wollen darauf nicht verzichten“). Mangelnde Disziplin schien zwanzig Jahre nach der Gründung dieser Schule ein Problem zu sein; 1679 hatten die Professoren das Recht erhalten, bei schweren Vergehen („Trunkenheit, Schreien auf der Straße, Beunruhigung von Bürgern, Müßiggang, Unfleiß, Nachtstreunerei, Gassengehen“) Schüler zu relegieren, d.h. der Schule zu verweisen. Davon machten sie schließlich bei einem Altersgenossen Christian Schlenks Gebrauch: „Relegation des Kessler (Kößler) von Thiersheim, welcher sich mit weyl. Vogels, gewesenen Steinmetzens, hinterlassener Wittib vielmals fleischlich vermischet“ (1688). 😳

In Halle studierte Christian Schlenk Jura; eine Immatrikulation am 24.4.1693 ist dokumentiert (Fritz Juntke, Matrikel der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1690-1730, 1960). Später war er dann als königlich-polnischer (kurfürstlich-sächsischer) Legationssekretär bei der Gesandschaft in Regensburg in Diensten. Eine Gesandtschaft, lat. legatio, war eine diplomatische Vertretung, vergleichbar mit einer Botschaft.

Warum polnisch? 1697 erlangte der kursächsische König August der Starke die polnische Königskrone. Dennoch kam es nicht zum Verschmelzen der diplomatischen Dienste beider Länder. Das parallele Agieren sächsischer und polnischer Gesandter bot im Kontakt zu fremden Höfen einigen Konfliktstoff. Christian Schlenk war naturgemäß auf sächsischer Seite beschäftigt.

Die hallische Universität wurde nach ihrer Gründung im Jahr 1694 schnell zu einem Ausgangspunkt der deutschen Aufklärung. Die studierende Jugend Deutschlands und des Auslands eilte herbei, wie aus der großen Zahl von Immatrikulationen zu ersehen ist (bereits 336 im Rektoratsjahr 1692/1693, ein Jahr vor der offiziellen Gründung). Der neue Geist der Befreiung der Wissenschaften von der Bevormundung durch die Theologie zeigt sich auch in den Statuten der juristischen Fakultät, die der „salus publica“ zu dienen hatte. Gleichzeitig bot die Universität Unterricht in modernen Sprachen, im Fechten, Tanzen und Reiten – ein Programm, das bis dahin von den Ritterakademien besetzt wurde und an den Fürstenhöfen geschätzte Kompetenzen vermittelte (Judith Matzke, Gesandtschaftswesen und diplomatischer Dienst Sachsens 1694-1763, 2007).

In Halle war die juristische Fakultät dominierend und „das eigentliche Glanzstück der Fridericiana“ (Notker Hammerstein, Zur Geschichte der deutschen Universität im Zeitalter der Aufklärung, 1970). Christian Schlenk absolvierte seine Ausbildung bei Johann Samuel Stryk (1668 – 1715), bekannter Sohn des noch bekannteren Juristen Samuel Stryk (1640 – 1710). Johann Samuel Stryk promovierte im Juli 1694 bei seinem Vater und wurde im Oktober 1694 ordentlicher Professor. Eine seine bekanntesten Schriften ist De reliquiis sacramenti in matrimonialibus. Hierin vertritt er die These, dass die Ehe eine rein weltliche Angelegenheit wäre. Die weitere Entwicklung dieser These führte letztlich 1874 zur Einführung der standesamtlichen Trauungen. Er ist somit ein Wegbereiter des heutigen Eherechts.

Ein Studium war damals eine exklusive Angelegenheit, selbst 100 Jahre später gab es in ganz Deutschland nur 6000 Studenten! Nicht zuletzt war Studieren auch eine Geldfrage; Christian Schlenk musste entsprechende Mittel gehabt haben. Absolventen eines Gymnasiums fingen ein Studium üblicherweise im Alter von 17-19 Jahren an. Die Ausbildung an den juristischen Fakultäten nahm fünf bis sieben Jahre in Anspruch. Eine spätere Tätigkeit im juristischen Bereich setzte aber nicht zwangsläufig ein abgeschlossenes Jura-Studium voraus.
Es ist nicht bekannt, wo/wann Christian Schlenk sein Studium begann und wieviele Semester er studierte. Der Nachwelt erhalten geblieben sind zwei seiner Disputationen zur Rezeption des römischen Rechts, als Digitalisat verfügbar bei der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:1-369482).

Christian Schlenk war mindestens zwischen 1723 (Georg Heinrich Paritius, Kurtzgefaßte Nachricht vom hochlöblichen Reichs-Convent …, 1723) und 1735 (Gleditsch, Jährliches genealogisches Hand-Buch …, 1735) Sekretär bei der Gesandtschaft in Regensburg. Anton Ellrodt schreibt in seiner Chronik: „Er war fast bis ans Ende im Dienste und starb in Gefrees, wohin er sich als seinem Geburtsort Alterschwäche wegen hat bringen lassen, und wurde am 29. Sept. 1738 als am Michaelistag beerdigt.“

In Regensburg tagte seit 1663 der Immerwährende Reichstag mit seinen drei Gremien Kurfürstenrat, Fürstenrat und Städtekollegium. Mit allen Sekretären und Kanzlisten weilten so etwa 500 Personen dauerhaft in Regensburg. Die Stadt Regensburg zählte damals etwa 1100 Bürgerhäuser. In ca. einem Drittel dieser Bürgerhäuser wohnten die jeweiligen Delegierten und Gesandten mit Ihren Sekretären und der Dienerschaft zur Miete. Eigener Besitz in der Stadt Regensburg war den Gesandten nicht erlaubt. So zogen die einzelnen Abgesandten nach einer gewissen Zeit wieder in ein neues Quartier. Die geistlichen Gesandten waren häufig in kirchlichen Besitztümern, in Klöstern und im Hochstift Regensburg untergebracht. Die kursächsische Gesandtschaft weilte zur Zeit Christian Schlenks, zumindest in den Jahren 1723/1724, in der Langen Gasse, heute Gesandtenstraße, „gegen Herrn D. Oppermann über“ (Oppermannsche Behausung, Gesandtenstraße 6), also wahrscheinlich am Gutmannplatz. Ab ca. 1728 hatte die kursächsische Komitialgesandtschaft ihren Sitz im Ingolstetterhaus in der Gesandtenstraße 5, weiterhin gegenüber der Oppermannschen Behausung, in der die Gesandtschaft Sachsen-Weimar-Gotha-Altenburg residierte. Das Ingolstetterhaus ist ein auf mittelalterliche Bausubstanz zurückgehendes dreistöckiges Patrizierhaus mit einer das gesamte Haus durchziehenden Durchfahrtshalle im Erdgeschoss. Erst nach dem Tod Christian Schlenks zog die kursächsische Gesandtschaft in das luxuriöse Löschenkohl Palais um.

Eine Beschäftigung als Legationssekretär, Sekretär, Kanzlist oder Kopist bei der Gesandtschaft bot nur wenige Aufstiegsmöglichkeiten. Die Positionen der Residenten bzw. Gesandten wurden fast ausnahmslos von Vertretern sächsischer Adelsfamilien bekleidet, die einen entsprechenden Einfluss am Hof hatten.

Sächsische Gesandte beim Immerwährenden Reichstag des Heiligen Römischen Reichs zur Zeit Chistian Schlenks (mit gefundenen Textstellen)

AkkreditierungGesandterAbberufung
1. Mär. 1697Georg Graf von Werthern13. Feb. 1712
13. Feb. 1712 Carl Gottfried Graf von Bose11. Jan. 1718
11. Jan. 1718Christoph Friedrich Graf von Gersdorff
Legations-Secretarius: Johann Christian Frenzel (1701-1726)
Churfürstl. Sächsis. Legations-Canzellist, Herr Christian Schlenck“ (1723)
„Churfürstl. Sächsis. Secretarius, Herr Christian Schlenck“ (1723 u. 1724)
16. Okt. 1725 (Tod)
14. Nov. 1725Johann Friedrich Graf von Schönberg
Legations-Secretarius: Christian August Herrich (1726-1750)
„Christian Schlenck, Secretarius“ (1733 u. 1735)
29. Mai 1749

Auch wenn das Gehalt nicht immer pünktlich gezahlt wurde, so verdiente man in der Regensburger Gesandtschaft, insbesondere als Gesandter, nicht schlecht: Bei der Regierungsübernahme Friedrich Augusts I. (1694) erhielt der Regensburger Gesandte jährlich 3600 Taler (davon waren auch Spesen zu zahlen), der Legationssekretär erhielt jährlich 200 Taler, der Kanzlist 120 Taler (Hauptstaatsarchiv Dresden, 10024 GR, Loc. 10472/8). Der relativ niedrige Betrag für den Sekretär mag sich in diesem Fall mit dem Dienstalter erklären lassen. In einem anderen Dokument ist immerhin von 420 Talern für den Sekretär im Jahr 1680 die Rede. Im Jahre 1709 verdiente der in der Regensburger Kanzlei beschäftigte Legationssekretär 680 und der Kopist 120 Taler im Jahr (Hauptstaatsarchiv Dresden, 10026 GKa, Loc. 1446/1, Reglement, 22.1.1709, Bl. 252). Christian Schlenks Kollege Georg Heinrich Kümmelmann, Gesandtschaftskanzlist, bekam 200 Taler im Jahr 1727. Man kann daher annehmen, dass Christian Schlenk als Sekretär um die 500 Taler verdiente. Da er als Mitglied der Gesandtschaft von Steuern und Abgaben befreift war, hatte er als vermuteter Hagestolz (eine Heirat ist nicht bekannt) wenig Ausgaben. Doch was waren seine tatsächlichen Lebenshaltungskosten und wieviel verdiente er im Vergleich zu anderen Bürgern?

In Regensburg war im Gegensatz zu Sachsen der Gulden das Zahlungsmittel (zur Umrechnung siehe unten). Um 1730 betrug der Mietzins für eine Wohnung oder ein möbliertes Zimmer je nach Wohnlage zwischen 1 und 2 fl. (Gulden) monatlich, für ein (wohl kleines) Haus etwa 5 fl. Gesandtschaftssekretär Wilcke schloss 1750 einen Mietvertrag für repräsentative Räumlichkeiten (2 Etagen) für jährlich 130 fl. ab. Ein Paar Schuhe kosteten 1 fl., „Mannskleidung mit Taffet gefüttert“ 9 fl. Ein Pfund bestes ungarisches Fleisch (Gulasch) kostete 6 kr. (Kreuzer), ein halbes Pfund Butter war ähnlich teuer (Quelle: Peter Morsbach, Die Brüder Asam, 2017).
Das erste Kaffeehaus in Regensburg hatte 1686 eröffnet. Kaffee war zum Beginn des 18. Jahrhunderts immer noch ein Luxusgut, das sich nur wirklich Reiche leisten konnten; ein Pfund kostete damals um die 2 fl.! Christian Schlenk war wohl der erste aus der Familie, der dieses „unnütze Exoticum“ (Marperger, 1716) trank: Auf dem Land setzte sich Kaffee erst Anfang des 19. Jahrhunderts durch, nachdem der Pfundpreis um den Faktor 10 gesunken war.

Am unteren Ende der Lohnskala verdienten Kindermädchen, Mägde und Knechte zwischen 3 und 10 fl. pro Jahr. Christian Schlenks Gehalt war in etwa vergleichbar mit denen höherer Angestellter (mit Leitungsfunktion) oder einfacher Fabrikanten, die um die 700 Gulden einstreichen konnten. Generell sind darüber hinausgehende Vergleiche mit Vorsicht zu genießen. Zum einen waren die Lebenhaltungskosten zwischen Städten nicht vergleichbar (Regensburg war eine teure Stadt, doppelt so teuer wie München), zum anderen machen die Teuerungen im 18. Jahrhundert (u.a. wegen Missernten und Kriegen) sowie der seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges ständig steigende Silberpreis (Prunksucht, Barock) und daraus resultierende Währungsumstellungen Kaufkraftberechnungen aus heutiger Sicht schwierig:

Just zur Zeit Christian Schlenks vollzog sich der Übergang vom Zinnaischen Münzfuß (1667-1690) zum Leipziger Münzfuß (1690-1757), was einer Abwertung des gesamten Münzsystems gegenüber dem mit konstantem Silbergehalt geprägten Reichstaler entsprach. Während in Sachsen bereits ab 1690 der Leipziger Fuß galt, erklärte der Regensburger Reichstag erst 1735 den Leipziger Fuß zum neuen Reichsmünzfuß. Daher ist nicht immer klar, was mit den oben genannten Talern, in denen Christian Schlenk bezahlt wurde, gemeint ist: Reichstaler, Rechnungstaler oder Zweidritteltaler?

Umrechnungskurse (erstes Drittel des 18. Jahrhunderts)

NominalWerteWährungs­gebiet
Reichs­taler
Reichs­spezies­taler
Säch­sischer Taler
1Reich
Rechnungs­taler
Reichs­zähl­taler
(alter Reichs­taler)
1Reich
⅔ Taler
⅔ Kurant­taler
(Haupt­währungs­münze)
1Taler-Länder
Groschen322416Taler-Länder
Pfennig384288192Taler-Länder
Gulden21Gulden-Länder
Kreuzer1209060Gulden-Länder

Logisch gesehen macht in diesem Zusammenhang nur der Rechnungstaler als Währungsangabe Sinn.
Dies bedeutet einen Umrechnungskurs von Gulden zu Taler von ⅔.

⅔ Kuranttaler, Kurfürst Friedrich August I., Münzstätte Dresden, 1696, Material Silber. Christian Schlenk wird diese oder ähnliche ⅔ Taler in den Händen gehabt haben. Quelle: Wikipedia.
⅔ Kuranttaler („Coselgulden), Kurfürst Friedrich August I., 1705-1707, Material Silber. Die Wappenschilde von Polen-Litauen und Sachsen überschneiden sich so, dass die Begrenzungslinien ein Spitzoval bilden. Man sagt, der Regent habe damit offenbart, was seine Geliebte, Gräfin Anna Constanze von Cosel, unter ihrem Rock verberge. Quelle: Wikipedia.

In seinen alten Tagen erwies sich Christian Schlenk gegen die Gefreeser Gottesackerkirche mildtätig. Folgende Stiftungen sind dokumentiert:

  • 200 fl. : 1730 – Von diesen wurden 100 fl. zur Anschaffung eines guten Positivs und zur Reparatur des Pfarr- und Trauerstuhls in der Gottesackerkirche und das andere zur Aufbauung des abgebrannten Turmes verwendet. Die Zinsen wurden an seinem Namenstag, Christian, unter die Hausarmen in und um Gefrees ausgeteilt.
  • 15 fl. : Zum Cantorat und Schuldienst.
  • 30 fl. : 1734 – Wegen des hohen Unterhalts für die mit Ziegeln belegte Kirchhofmauer wurde diese mit Schaalen belegt. Aufgrund der Spende hatte das Gotteshaus nur die Fuhren der Materialien auf sich zu nehmen.

Daniel Paul von Hopffer

Daniel Paul von Hopffer hatte Christian Schlenk als „Kaiserl. Rath und Pfalzgraf“ im Jahr 1690 den Wappenbrief ausgestellt. Kraft seines Amtes durfte er dafür eine Gebühr verlangen. Da bürgerliche Wappenbriefe seit Mitte des 17. Jahrhunderts an Attraktivität verloren hatten (Gründe waren u.a. die inflationäre Vergabe von Wappenbriefen vor allem im 16. Jahrhundert, die Nöte nach der Zeit des Dreißigjährigen Krieges und die beginnende Epoche der Aufklärung), sanken auch die zu zahlenden Taxen. Beispielsweise wurden in Innsbruck zwischen 1700 und 1730 Gebühren zwischen 15 und 40 Gulden verlangt (Jürgen Arndt, Die Entwicklung der Wappenbriefe von 1350 bis 1806, 1970). Dennoch war es erstaunlich, dass Christoph Schlenk sich diesen Luxus als Student leisten konnte! Ob der Wunsch nach einem Wappen seinem zum großen Teil adeligen studentischen Umfeld geschuldet war?

Auch Daniel Paul von Hopffer entstammte einer adligen Familie, die natürlich ebenfalls ein Familienwappen führte. Ein näherer Blick auf seinen Stammbaum offenbart eine reiche und interessante Familiengeschichte: Die Dynastie begründete Daniel Hopffer (1471 – 1536), Sohn von Bartholomäus Hopffer (1431 – um 1479), einem Maler aus Kaufbeuren. Daniel Hopffer lernte das Handwerk von seinem Vater. Er entwickelte sich zu einem bekannten Graphiker, Waffen- und Harnischätzer und ließ sich in Augsburg nieder. Berühmt wurde er als Erfinder der Ätzradierung, die als Vorteil gegenüber der Kaltnadelradierung feinere und schwungvollere Strukturen erlaubt. Im Jahr 1524 erfolgte die Verleihung des Familienwappens durch Kaiser Karl V. Einen Eindruck von Daniel Hopffers Kunst gibt das sog. Ottheinrich-Schwert. Dieses mit „D HOPFER“ signierte Schwert gelangte 1928 mit einer umfangreichen Sammlung historischer Waffen aus dem Eigentum des Nürnberger Geschäftsmannes Georg Rhau (1855 – 1946) an das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg: http://objektkatalog.gnm.de/objekt/W2833

Sein Enkel Georg Hopffer d. J. (um 1533 – 1617), ebenfalls Waffenätzer sowie Großkaufmann (Seidenhandel), wurde 1590 von Kaiser Rudolf II. in den erblichen Adelsstand erhoben („In diesen Adel sind alle vorhergehende und im Leben geweste Hopffer mit allen ihren Nachkommen einverleibt worden.“). Es erfolgte eine Besserung des Familienwappens. Sein Bruder Daniel Hopffer „verfasste seinen Stammbaum mit unverdrossenen Fleiß und lasset solchen 1590 mit Oelfarben auf Leinwand mahlen“.

Daniel Hopffers Enkel Jeremias Hopffer wiederum, seines Zeichens Waagmeister und Stadtgerichts-Assessor in Regensburg, kämpfte im 30-jährigen Krieg auf der Seite von König Gustav Adolf von Schweden, „bekommt in der Schlacht vor Lützen viel Stiche und Hiebe / die Chirurgi haben ihn aus Versehen wegen der im Kopf gebliebenen 23 Bein-Schieser crepaniren [hirnschalenbohren], solch heraus nehmen und von neuem zuheilen müssen / welche er in ein Christallen-Fläschel mit einer silbern Schraube zum Gedächtniß aufbehalten / so ihm hernach mit in den Sarg gegeben worden.“ [Die Schlacht von Lützen 1632 gehörte zu den blutigsten des Krieges. Politisch wesentliche Folge der Schlacht war der Tod Gustav Adolfs auf dem Schlachtfeld. Auch die Kaiserlichen unter Wallenstein verloren mit Gottfried Heinrich zu Pappenheim einen prominenten Heerführer.]

Jeremias Hopffers Sohn war schließlich Daniel Paul von Hopffer (1644 – 1698), Jurist und Advokat in Regensburg. In den Schuldbüchern der Stadt Regensburg ist vermerkt, dass er von seinem Vetter Conrad Schwarz mit den Zinsen aus einer Schuldverschreibung über 300 fl. versorgt wurde, „so lange er zu Regensburg und auf einer Universität studiert.“ Bei Paul von Stetten heißt es in „Geschichte der adelichen Geschlechter …“ (1762): „Daniel Paul [Hopffer] war unterschiedlicher Churfürsten, Fürsten und Stände Rath und Gesandter auf dem Reichstag daselbst.“ Im Jahre 1671 wurde ihm das Palatinat ad personam (= Hofpfalzgraf auf Lebenszeit, also nicht erblich) verliehen. Er nahm 1682 eine erneute Besserung des adeligen Wappens vor. Im Jahre 1690 wurde er in den Freiherrenstand erhoben. Über seine zweite Ehefrau bestand wohl eine Verbindung nach Bayreuth, wo der Schlenksche Wappenbrief ausgestellt wurde.

Anmerkungen

Anton Ellrodt bezeichnet Christian Schlenk wiederholt als „Legations-Secretär“. Dies ist aber mit ziemlicher Sicherheit falsch, wie die obenstehende Tabelle zeigt. Christian Schlenk war niemals der direkt unter dem Gesandten stehende Legationssekretär, sondern lediglich ein Sekretär, also eine Rangstufe niedriger.

Ebenso ist von Daniel Paul von Hopffer als „Pfalzgraf“ die Rede. Auch dies ist falsch, von Hopffer war lediglich ein Hofpfalzgraf, also ein kaiserlicher Amtsträger mit Rechten vergleichbar denen eines Notars. Darüber hinaus hatte der Titel Pfalzgraf, mit Ausnahme des Pfalzgrafs zu Rhein, zu diesem Zeitpunkt keine Bedeutung mehr.

Was war der Grund für die Erhöhung der beiden Personen? Über die Gründe kann nur spekuliert werden, aber man war in Gefrees sicher stolz auf seinen erfolgreichreichen Sohn Christian Schlenk…