Wappen

Wappenbrief für die Brüder Christian, Samuel und Johann Adam Schlenk, von Kaiser Leopold I. durch den Kaiserlichen Rat und Pfalzgraf von Hopffer erteilt, d. d. Bayreuth 28. Feb. 1690 (verschollen, dokumentiert in „Gefrees mit seinen im kirchlichen Verbande lebenden Umgebungen“ von Anton C. D. Ellrodt, 1832). Neu aufgerissen unter Erneuerung der Tingierung am 1. Jan. 2020 von Ralph Schlenk.

Wappenstifter

Christian Schlenk, Königlicher Polnischer Legationssekretär zu Regensburg, geboren am 14. Juli 1669 in Gefrees.

Blasonierung

Schild: Ein Schräglinksbalken, belegt mit drei facettierten, sechsstrahligen Sternen.
Auf dem Helm mit Decken zwischen offenem Flug ein wachsender, bewehrter und bezungter (goldener) Löwe.

Wappenbegründung

Schildinhalt: Christian Schlenk, jüngster Sohn des ehemaligen „Goldenen Löwen“-Gastwirts Daniel Schlenk, stiftete das Wappen sich und seinen Brüdern Samuel, Metzgermeister und Gutsbesitzer auf Hermersreuth, und Johann Adam, Gastgeber zum Goldenen Löwen und Bürgermeister von Gefrees. Die drei männlichen Nachkommen von Daniel Schlenk waren erfolgreich in ihrem Leben gewesen; es ist anzunehmen, dass die drei Sterne auf dem Schild für die drei Brüder stehen.
Helmzier: Der Löwe stellt einen redenden Hinweis auf den Gasthof zum Goldenen Löwen in Gefrees, das Geburtshaus der drei Brüder, dar.
Tingierung: Die Farben des Wappens sind nicht überliefert. Aufgrund der Bedeutung des Gasthofs für die Familie, darf die Farbe des Löwen mit einiger Sicherheit als golden angenommen werden. In vergleichbaren Wappen wurde Gold häufig mit Rot oder Blau kombiniert.
Erneuerung: Die vorliegende Farbgestaltung ist historisch nicht belegt, ausgenommen die Farbe des Löwen. Begründung der Farbwahl: Die besondere Bedeutung des Metzgerberufs für die drei Gefreeser Brüder wird durch die Zunftfarbe Rot in den drei Sternen symbolisiert. Die Zunftfarbe Blau im Rest des Wappens weist auf die Schmiedekunst/Metallhandwerk hin, die in der Familiengeschichte die Grundlage für den finanziellen Wohlstand legte.

Führungsberechtigung

Christian Schlenk (geboren am 14. Juli 1669 in Gefrees), Samuel Schlenk (geboren am 15. September 1652 in Gefrees) und Johann Adam Schlenk (geboren am 12. Februar 1658 in Gefrees) sowie alle ihre Nachkommen beiderlei Geschlechts, solange sie den Familiennamen Schlenk tragen, auch als Doppelnamen.
[Anmerkungen: Gemäß historisch gewachsenem Gewohnheitsrecht wird nach der Wahl eines neuen – vom Geburtsnamen abweichenden – Familiennamens (Ehenamens) bei den betroffenen Nachkommen eine rein persönliche Führungsberechtigung des elterlichen Wappens auf Lebenszeit akzeptiert. Darüber hinaus gelten Ehepartner der Wappenstifter und der Führungsberechtigten bei Namensgleichheit „automatisch“ als führungsberechtigt.]

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Wappen (PNG, sepia, auf Pergament)